AGB's

AGB's


§ 1 Geltung der AGB
(1) Diese AGB gelten für einzelne Anzeigenaufträge sowie für Daueranzeigenaufträge und Folgeaufträge hierzu. Zusätzlich zu diesen AGB gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Preisliste bzw. die aktuellen Preisangaben des Verlags zu den einzelnen Zeitschriften als wesentlicher Vertragsbestandteil.
(2) Ggf. entgegenstehende AGB des Werbekunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Geltung der Kunden-AGB wird im Einzelfall durch den Verlag schriftlich zugestimmt.
(3) Mündliche Nebenabreden, Zusatzvereinbarungen oder Ergänzungen sind nicht getroffen worden. Solche zusätzlichen Vereinbarungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie im Einzelfall schriftlich vereinbart werden.
(4) Der Verlag behält sich vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail oder postalisch mitgeteilt. Hierzu ist statt der Beifügung des Volltextes ein Verweis auf die Adresse im Internet, unter der die aktuelle Fassung abrufbar ist, hinreichend. Wird den Änderungen nicht binnen eines Monats ab Zustellung widersprochen, so gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, so kann dieser das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen.
 
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Aufträge für Anzeigen können schriftlich, per E-Mail oder per Telefax aufgegeben werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Anzeigenauftrags durch den Verlag zustande. Die Annahme kann durch gesonderte Auftragsbestätigung oder konkludent durch die Rechnungsstellung erfolgen.
(2) Änderungen von Vertragsdaten müssen dem Verlag unverzüglich angezeigt werden.
(3) Nach Rechnungsstellung fallen für Änderungen der Anzeigen zusätzliche Bearbeitungskosten an.
 
§ 3 Ablehnung von Anzeigen
(1) Der Verlag behält sich ohne Anerkennung einer dahingehenden Prüfpflicht vor, die Veröffentlichung von Anzeigen abzulehnen, deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde, deren Veröffentlichung für den Verlag insbesondere wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form nach den einheitlichen und sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages unzumutbar ist, wenn die Anzeige Werbung von Dritten oder Werbung für Dritte enthält oder deren Veröffentlichung aus anderen Gründen für den Verlag unzumutbar ist, z.B. wegen Unvereinbarkeit mit einer anderen seitens des Verlages bereits bestätigten Werbung.
(2) Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
(3) Bei einem Anzeigenvertrag über mehrere aufeinander folgende Werbeanzeigen, zu denen die Werbetexte nachträglich oder nacheinander eingereicht werden, kann der Verlag die Durchführung eines einzelnen Auftrags wegen Bedenken gegen Text oder Form oder wegen Unvereinbarkeit mit anderer Werbung ablehnen bzw. zeitlich verschieben, ohne dass hierdurch der Abschluss des gesamten Vertrages berührt wird.
(4) Der Verlag behält sich ich ein Erscheinen der Ausgaben oder eine Verzögerung des Erscheinens aus wirtschaftlichen Gründen (z.B. bei fehlender Kostendeckung) vor. In diesen Fällen bestehen keine Schadensersatz- und/oder Verzugsansprüche des Werbenden.
 
§ 4 Ausschluss des Widerrufsrechts für Verbraucher
Bei Aufträgen im Sinne dieser AGB besteht kein Widerrufsrecht für Verbraucher. Nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ist das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren ausgeschlossen, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
 
§ 5 Haftung eines Vertreters
Ist der Auftraggeber/Werbende eine juristische Person bzw. ein im Übrigen beschränkt Haftender (z.B. eine GmbH), so haftet gegenüber dem Verlag der für diesen Auftraggeber/Werbenden Zeichnende persönlich wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat.
§ 6 Kein Ausschluss von Mitbewerbern
Ein Ausschluss von Mitbewerbern des Auftraggebers und/oder des Werbenden für eine bestimmte Ausgabe oder auf der gleichen Seite kann nicht gewährt werden.
 
§ 7 Form und Größe der Anzeige
(1) Der Anzeigenauftrag soll Vorgaben über die Höhe, die Breite und die Farbgebung der Anzeige enthalten.
(2) Bei der Errechnung der Größen und Mengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
(3) Enthält der Anzeigenauftrag keine entsprechenden Vorgaben, so wird entsprechend dem durch Auslegung ermittelten bzw. dem mutmaßlichen Willen des Werbenden verfahren. In diesem Falle wird der Preisberechnung die tatsächliche Abdruckgröße zugrunde gelegt.
(4) Die jeweiligen Anzeigenmindestgrößen sind der Preisliste in ihrer jeweiligen Fassung zu entnehmen.
 
§ 8 Erscheinen der Anzeige
(1) Anzeigenaufträge werden in der Regel, sofern alle Mitwirkungshandlungen des Werbenden erbracht worden sind, für die nächste erreichbare Ausgabe realisiert. Der Verlag kann die Ausführung des Anzeigenauftrags bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung zurückstellen. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, mit dem Wort „PR-Anzeige“, „Anzeige“ oder einer entsprechenden klarstellenden Bezeichnung deutlich als solche zu kennzeichnen.
(2) Probeabzüge/Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Daten. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
(3) Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, bei Arbeitskampf, Verkehrsstörungen, Rohstoff- oder Energieverknappung und/oder vergleichbaren Ereignissen hat der Verlag Anspruch auf die volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Druckerzeugnis mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder sonst ausdrücklich zugesicherten Auflage ausgeliefert worden ist.
(4) Wird dem Verlag die Veröffentlichung der Anzeige infolge höherer Gewalt oder infolge der in Absatz 3 beispielhaft erwähnten Ereignisse mindestens für einen Zeitraum von sechs Monaten unmöglich, wird der Verlag von seiner Veröffentlichungspflicht frei. In diesem Fall ist der Werbende berechtigt, vom Anzeigenauftrag bzw. von dem Anzeigenvertrag zurückzutreten.
 
§ 9 Rechte und Pflichten des Werbenden
(1) Der Werbende ist verantwortlich für die rechtzeitige Lieferung fehlerfreier, druckfähiger Druckunterlagen und aller ansonsten benötigter Werbemittel.
(2) Anzeigenaufträge können nur in Maschinenschrift geschrieben oder elektronisch übermittelt oder gut lesbar in Druckschrift angenommen werden. Der Verlag haftet nicht für Übermittlungsfehler.
(3) Bei digital gefertigten Druckunterlagen gewährleistet der Verlag die drucktechnisch einwandfreie Erfüllung des Auftrags nur, wenn von Seiten des Werbenden alle technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
(4) Der Verlag haftet bei Lieferung von unvollständigen oder fehlerhaften Druckdaten nicht für das Druckergebnis. Die Lieferung offener Daten erfolgt auf Risiko des Werbenden. Der Verlag übernimmt keine Gewährleistung für Farbabweichungen, die auf der Qualität der Druckvorlage beruhen. Geringe Farbabweichungen liegen im Toleranzbereich des Druckverfahrens. Der Verlag gewährleistet im Rahmen der Bedingungen die jeweils übliche Druckqualität.
(5) Der Werbende darf die vom Verlag veröffentlichten Inhalte weder zu eigenen kommerziellen Zwecken verwenden noch weiterverarbeiten.
 
§ 10 Änderungen an den Druckunterlagen
Kosten des Verlags für vom Werbenden gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckunterlagen und -vorlagen hat der Werbende zu tragen. Der Anzeigentext ist vom Werbenden vor dessen Abgabe beim Verlag auf Rechtschreibung und Satzzeichen zu prüfen, da eine Korrektur seitens des Verlags nicht erfolgt.
 
§ 11 Aufbewahrung der Druckunterlagen
Der Verlag bewahrt die Druckunterlagen des Werbenden bis 3 Monate nach der letzten Veröffentlichung auf.
 
§ 12 Rechnung
(1) Es gelten die Preise gemäß der Preisliste in der jeweils geltenden Fassung. Rechnungsbeträge sind Gesamtpreise in Euro. Sie enthalten die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile und sind sofort mit Erhalt der Rechnung fällig und zahlbar. Ein Anspruch auf Veröffentlichung der Werbeanzeige des Kunden entsteht nur im Falle der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung. Der Kunde hat kein Recht zur Aufrechnung eigener Ansprüche mit Zahlungsansprüchen des Verlages, es sei denn, die Forderung des Kunden ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
(2) Für Bankeinzüge, die mangels Deckung auf dem Konto des Auftraggebers oder wegen Widerspruchs von dessen Bankkonto nicht eingelöst werden, berechnet der Verlag für jeweils entstandene Rücklastschriftgebühren und/oder Bearbeitungskosten einen Betrag in Höhe von 10 Euro netto. Dem Werbenden steht demgegenüber der Nachweis offen, dass Kosten in der geltend gemachten Höhe nicht entstanden sind.
(3) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet.
 
§ 13 Preisnachlässe
(1) Dem Werbenden kann ein Nachlass bei Mehrfachbelegung von Anzeigen gewährt werden. Die Höhe des Nachlasses ergibt sich aus der Preisliste in ihrer jeweils geltenden Fassung. Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinungstermin der ersten Anzeige im laufenden Kalenderjahr und endet nach genau einem Jahr. Wird ein Anzeigenauftrag, für den ein Nachlass gewährt wird, aus Gründen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt, muss der Werbende dem Verlag die sich ergebende Differenz erstatten.
(2) Preisnachlässe werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbetreibende Anzeigenaufträge zu vermitteln und zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung herbeizuführen.
(3) Preisnachlässe bzw. Preisminderungen wegen einer Auflagenminderung können bei einem Vertrag über mehrere Werbeanzeigen nur beansprucht werden, wenn im Durchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Vertragsjahres die dem Werbenden vertraglich garantierte Auflage unterschritten wird.
 
§ 14 Stornierung
Für Anzeigenaufträge gilt eine Stornofrist von drei Monaten bis zum nächsten Anzeigenschlusstermin. Die Stornierung muss schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) erfolgen. Ist die Anzeige bereits in Druck gegeben, hat der Werbende die Anzeige vollständig zu bezahlen. Der Verlag kann die Erstattung der bis zur Stornierung angefallenen Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. Für stornierte Anzeigen wird eine Stornogebühr in Höhe von 35 % des Anzeigenpreises fällig. Außerdem werden die Abschlussrabatte gemäß § 13 in Verbindung mit der Preisliste auf die tatsächliche Abnahmemenge reduziert und für alle weiteren Anzeigen des Abschlusses wird der zuviel gewährte Rabatt vom Verlag nachbelastet.
 
§ 15 Freistellung von Ansprüchen Dritter
Der Auftraggeber/Werbende ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige verantwortlich. Er stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter (z.B. Schutzrechtsverletzungen, Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Verletzungen des Heilmittelwerbegesetzes oder der Health-Claims-Verordnung) frei, einschließlich der angemessenen Kosten zur gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverteidigung, selbst wenn die Vergütung der vom Verlag beauftragten Anwälte die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren überschreiten. Wird der Verlag (z.B. durch gerichtliche Entscheidung) zum Abdruck einer Gegendarstellung o.Ä. verpflichtet, hat der Auftraggeber die Kosten nach der jeweils gültigen Anzeigenpreisliste zu tragen.
§ 16 Gewährleistung
Der Verlag haftet für Mängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Mängelansprüche verjähren innerhalb von zwei Jahren ab Lieferung, falls der Werbende Verbraucher ist, ansonsten innerhalb von zwölf Monaten ab Lieferung. Beanstandungen offensichtlicher Mängel müssen dem Verlag innerhalb einer Woche nach Empfang des Belegexemplars erklärt werden, sonstige Mängel innerhalb der geltenden Verjährungsfrist. Die Haftung für Mängel in Bezug auf die elektronische Lesbarkeit von abgedruckten QR-Codes ist vorbehaltlich einer Haftung des Verlags nach § 17 ausgeschlossen.
 
§ 17 Haftung
(1) Die Haftung des Verlages bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt wird. Der Verlag haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden nur, wenn der Verlag oder seine Erfüllungsgehilfen diese durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, d.h. von Pflichten, mit denen der Vertrag steht oder fällt, verursacht haben. Im Falle fahrlässiger Pflichtverletzung seitens des Verlages oder seiner Erfüllungsgehilfen ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für zugesicherte Eigenschaften und Garantien bleibt hiervon unberührt. Für zurechenbare Schäden aufgrund einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet der Verlag unbeschränkt. Für Schäden aus höherer Gewalt, Streik oder anderen Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, haftet dieser nicht.
(2) Der Verlag übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Werbeanzeigen.
(3) Der Verlag weist darauf hin, dass er sich die Inhalte der Werbeanzeigen nicht zu eigen macht, und keine Gewähr für diese übernimmt, soweit die Inhalte nicht vom Verlag selbst stammen.
 
§ 18 Datenschutz
Die im Rahmen der Vertragsbeziehungen mit dem Kunden anfallenden Daten werden durch den Verlag mittels EDV verarbeitet und gespeichert. Die Verarbeitung und Speicherung erfolgen in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Im Übrigen wird auf die Datenschutzhinweise verwiesen, die dem Kunden seitens des Verlages ausgehändigt werden.
 
§ 19 Gerichtstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Saarbrücken.
 
§ 20 Vertragssprache
Die Vertragssprache ist Deutsch.
 
§ 21 Anwendbares Recht
Auf alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Geschäften auf der Grundlage dieser AGB findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die nicht-zwingenden Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, werden dabei ausgeschlossen. Auch die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
 
§ 22 Salvatorische Klausel
Sollte eine Regelung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht. Die unwirksame Regelung soll durch eine rechtswirksame Regelung ersetzt werden, die dem mit der unwirksamen Regelung erkennbar verfolgtem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Regelungslücken.
 
§ 23 Streitbeilegungsverfahren vor
Verbraucherschlichtungsstellen
Der Verlag ist nicht dazu verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.
 
(Stand: 19.02.2019)

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